Steuerliche Förderung: Jetzt 20% Kostenerstattung bei der Fenstersanierung sichern!

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung wurde die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen durch das Bundeskabinett beschlossen. Das Programm ist seit 1. Januar 2020 unverändert gültig und bleibt von den aktuell notwendigen Sparmaßnahmen unberührt. Hier besteht nach wie vor die Möglichkeit, durch den Umstieg auf energieeffiziente Produkte einerseits einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und anderseits Geld für die Sanierung zu sparen. Der Austausch von Fenstern oder Außentüren gehört ausdrücklich zu den förderfähigen Maßnahmen des Klimaschutzpakets.